Welchen Rahmen gibt die Satzung vor?
§ 54 Satz 1 der BRK-Satzung schreibt vor: Sämtliche Wahlen im Bayerischen Roten Kreuz finden alle vier Jahre nach Maßgabe der Wahlordnung statt. Nach der Wahlordnung des BRK sind sowohl Wahlen über das Internet als auch Briefwahlen ausdrücklich unzulässig.
Grundsätzlich ist zwischen Mitgliederversammlung und Wahlen zu unterscheiden:
Für Mitgliederversammlung ist ausnahmsweise vorgesehen, dass diese in sehr begrenztem, kleinen Rahmen stattfinden können. Um zu gewährleisten, dass alle Mitglieder teilnehmen können, ist eine audiovisuelle Teilnahme (keine Wahlen!) an der Veranstaltung möglich. Dies wird in vielen Kreisverbänden angeboten.
Sofern die Pandemielage eine Wahl während der Versammlung nicht zulässt, werden die Wahlen auf jeden Fall in einem (bzw. einem weiteren) gesonderten Termin als „Urnenwahl“ durchgeführt. Die Mitglieder-Wahlversammlung wird für diesen Fall formell verlängert.
Die Satzung gibt es allerdings aktuell nicht her, dass bspw. Vorstandswahlen virtuell stattfinden können. Der Gang zur Wahlurne ist daher notwendig.
Wieso ist es nicht möglich, dass bspw. die Rechtsaufsicht des BRK die Wahlen um ein Jahr aufschiebt?
Das bayerische Innenministerium, als Rechtsaufsicht des BRK, hat nicht die Befugnis die satzungsrechtlich verankerten Regelungen des BRK zu verändern. Eine Verschiebung von Wahlen verstieße zudem gegen das Demokratieprinzip. Denn die Wahlämter wurden vor vier Jahren für vier Jahre gewählt und nicht für eine längere Wahlperiode. Eine Verschiebung der Wahlen ist damit in keinem Fall möglich.
Wie hat das Präsidium / der Landesvorstand des BRK auf diesen Umstand reagiert?
Die Wahlen im BRK finden kaskadierend statt, d.h. zuerst wählen die unteren Gliederungen auf Kreisverbandsebene, danach die Bezirksebene und zuletzt die Landesebene. Das Präsidium des BRK hat beschlossen, dass die Landesversammlung des Bayerischen Roten Kreuzes an das Jahresende verschoben wird, um den untergeordneten Verbandsgliederungen der Bezirks- und Kreisverbände möglichst viel Zeit in diesem Kalenderjahr einzuräumen, die Wahlen stattfinden zu lassen und dort zeitlich um mehrere Wochen nach hinten schieben zu können, wo dies notwendig ist. Die Landesversammlung ist schließlich für Dezember 2021 geplant.
Unter welchen Bedingungen finden die Versammlungen statt?
Es werden ortsabhängige und individuelle Hygienekonzepte erarbeitet, die den behördlichen Auflagen vor Ort entsprechen und den Ablauf der Versammlungen unter Maßgabe des bestmöglichen Infektionsschutzes ermöglichen. Sollte die Pandemie-Lage vor Ort es nicht anders zulassen, sind auch Mitgliederversammlungen in sehr kleinem Kreis möglich, die per audiovisueller Übertragung an die Mitglieder ausgestrahlt werden.