Schnell-Einsatz-Gruppen sind i. d. R. solche taktischen Einheiten, die aus mehreren Personen bestehen und bei einer freiwilligen Hilfsorganisation oder privaten Organisation zur Bewältigung besonderer Einsatzsituationen bei Unglücksfällen, öffentlichen Notständen oder Katastrophen mit einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Vielzahl von Verletzten oder Erkrankten aufgestellt werden.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Hinweise zum Vollzug von Art. 17 Abs. 2 BayKS