Während in der Vergangenheit der Fokus auf Müttern lag, erweiterte sich der Fokus in den letzten acht Jahren auch auf Väter und auf Familien insgesamt.
Turnusgemäß übernimmt das Bayerische Rote Kreuz den Vorsitz im Landesausschuss Müttergenesung Bayern (kurz: LAB) für die nächsten zwei Jahre. Die symbolische Vorsitzübergabe durch die Vorständin Gesundheit und Teilhabe der Diakonie Bayern, Sandra Schuhmann, an die Landesgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes, Dr. Elke Frank, fand am heutigen Mittwoch, den 18.01.2023, in der BRK-Landesgeschäftsstelle in München statt.
„Ich freue mich, dass wir den Vorsitz übernehmen. Gerade mit Blick auf die vergangenen rund drei Jahre der Coronavirus-Pandemie wurde Müttern wie Vätern viel abverlangt. Die Familien sind es, die unsere Gesellschaft formen und mit Leben füllen“, so Dr. Elke Frank, Landesgeschäftsführerin und neue Vorsitzende des Landesausschusses Müttergenesung Bayern. „Dem Müttergenesungswerk kommt eine große Verantwortung zu. Es ermöglicht Familien unterstützende Angebote, wenn diese benötigt werden.“
Das Müttergenesungswerk ist die einzige Organisation, die politische Arbeit für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige macht. Erst seit 2007 sind die Kurmaßnahmen Pflichtleistungen der gesetzl. Krankenkassen und als solche im Gesetz verankert (§§ 23, 24, 40, 41 SGB V).
In der wohnortnahen Beratung der Kurberatungsstelle, die sich als Anlaufstelle frei von Stigmatisierung versteht, erfolgt ein niederschwelliges Clearing der Problemlagen der Familien und eine Sortierung hilfreicher Maßnahmen ggf. nach Dringlichkeit. Ist eine Kurmaßnahme das richtige Mittel, unterstützt der/die Berater*in bei der Erstellung des Antrages, der Korrespondenz mit der Krankenkasse, legt ggf. Widerspruch ein. Außerdem berät sie bei der Auswahl der Klinik, erklärt die dortigen Ziele und Abläufe und unterstützt mit Zuschüssen aus Spendenmitteln, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um z. B. notwendige Kleidung für einen Kuraufenthalt zu kaufen oder die Eigenbeteiligung zu zahlen.