Auf Grundlage des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 wurden in ganz Bayern flächendeckend Integrierte Leitstellen errichtet. Der Notruf 112 kann im Ernstfall Leben retten.
Disponentinnen und Disponenten in den Integrierten Leitstellen priorisieren die Notrufe und entsenden Hilfe – sei es Feuerwehr, Rettungsdienst oder Krankentransport. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) ist Betreiber von acht Integrierten Leitstellen und ist dabei bayernweit der einzige Betreiber mit mehr als einer Integrierten Leitstelle. Die deutliche Zunahme der Beanspruchung des Notrufes – vor allem bedingt durch Notfälle, die gar keine sind – stellt eine große
Herausforderung dar.
Unsere Beschäftigten stehen sehr gut ausgebildet rund um die Uhr zur Verfügung, um kritische Situationen wie Meldungen über Brände, Unfallereignisse oder medizinische Notlagen kompetent zu bearbeiten. Sie verfügen gerade in turbulenten Anrufsituationen über eine hohe Kompetenz und entsenden dem jeweiligen Anlass entsprechend geeignete Rettungsmittel. Für hilfesuchende Bürger sind die verschiedenen Versorgungsstrukturen oft nicht vollständig greifbar, sodass zunehmend auch Anfragen zu bearbeiten sind, die nicht dem Notfallsektor bzw. der Akutversorgung zuzuordnen sind. Ein rechtssicheres Abweisen dieser Anrufe ist nicht möglich.
In diesem Spannungsfeld ist insbesondere im Hinblick auf medizinische und technische Beratungsleistungen sowie der damit verbundenen Entscheidungsfindung Rechtssicherheit für Leitstellendisponenten erforderlich.
Dadurch könnten viele Fehleinsätze vermieden und die Ressourcen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr für tatsächlich indizierte und notwendige Einsätze freigehalten werden.
Der Freistaat stellt allen ILS-Betreibern eine landeseinheitliche Technik zur Verfügung. Dies sichert ein flächendeckend einheitliches Vorgehen und unterstützt gegenseitige Hilfe in überregionalen Einsatzlagen sowie dem Vertretungsbetrieb. Die vorhandene Infrastruktur von IT und Kommunikation unterliegt einem rasanten Wandel in Digitalisierung und Diversität hin zu neuen Medien und Möglichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung verstärkt und den klassischen Telefonnotruf weitgehend ablöst.
Mit Einführung des neuen Einsatzleitsystems müssen durch den Freistaat alle bekannten technischen Möglichkeiten hinsichtlich Nutzen und Sicherheit geprüft und für künftige Entwicklungen bereits implementiert werden. Hierzu zählt beispielsweise die Einrichtung einer bidirektionalen Schnittstelle, über die externe Einheiten auf einem sicheren, digitalen Weg mit den Leitstellen kommunizieren können, oder die unterstützende Einrichtung von Spracherkennungssystemen für eine rasche Einsatzannahme.
Die Finanzierung der Betriebskosten der Integrierten Leitstellen verteilt sich grundsätzlich auf Anteile der Sozialversicherungsträger und auf kommunale Anteile.
Der dafür vorgesehene Verteilschlüssel legt als Maß der Inanspruchnahme die rettungsdienstlichen und technischen Einsätze zugrunde.
Die Beanspruchung einer Integrierten Leitstelle bemisst sich demnach aus den Alarmierungen und einer dafür festgelegten durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Rettungsdiensteinsätze und Einsätze der technischen Hilfe. Aus dieser Berechnung ergibt sich ein sog. Fachdienstschlüssel, der in BRK-betriebenen Leitstellen ein Verhältnis von durchschnittlich 80 % zulasten des Rettungsdienstes besitzt.
Seit einigen Jahren steigen sowohl Fehlanrufe oder sonstige Anfragen, die keiner Fachdisziplin direkt zugeordnet werden können. Dieser Umstand muss geprüft und im Verteilschlüssel berücksichtigt werden.