Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat sich für das Wohl der Menschen in Bayern verpflichtet. Dabei spielt das Ehrenamt eine prägende, unersetzbare Rolle, denn ohne die freiwillige Arbeit von mehr als 200.000 Helferinnen und Helfern wäre die Arbeit des Bayerischen Roten Kreuzes nicht möglich. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BRK leisten eine Vielzahl von Aufgaben und sind in den Gemeinschaften „Bereitschaften“, „Bergwacht“, „Jugendrotkreuz“, „Wasserwacht“ und „Wohlfahrts- und Sozialarbeit“ organisiert.
Sie unterstützen im Katastrophenschutz und bei der Rettung von Menschen in Notlagen, sie geben der Menschlichkeit in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ein Gesicht und helfen in den Tafeln. Auch die Blutspendeaktionen werden von Ehrenamtlichen organisiert und durchgeführt. Das BRK bietet eine breite Palette an Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement. So können sich Interessierte zum Beispiel in der Jugendarbeit oder im Sanitätsdienst engagieren. Auch die Arbeit in der Wasserwacht oder der Bergwacht bietet spannende Herausforderungen.
Ehrenamtliche im BRK werden sorgfältig ausgebildet und geschult, um im Ernstfall optimal helfen zu können. Dabei wird großer Wert auf eine umfassende und praxisnahe Ausbildung gelegt. Die Helferinnen und Helfer erhalten auch regelmäßige Fortbildungen, um ihr Wissen und ihre Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.
Das Ehrenamt im BRK bietet nicht nur die Möglichkeit, anderen Menschen zu helfen, sondern auch eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Die Arbeit im Team, die Übernahme von Verantwortung und die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln, machen das Ehrenamt im BRK zu einer bereichernden Erfahrung.
Die Anforderungen an ehrenamtliche Einsatzkräfte steigen zunehmend. Sowohl die Ausbildungsanforderungen als auch bürokratische Hürden stellen das Ehrenamt zunehmend vor diverse Herausforderungen. Gerade in den vergangenen Jahren zeigte sich, wie wichtig die Kräfte des ehrenamtlichen Hilfeleistungssystems in Bayern sind. Viele der Einsatzkräfte haben sich gerade in der Coronapandemie überdurchschnittlich für die Gesellschaft eingesetzt.
Das Ehrenamt muss gestärkt und attraktiver gestaltet werden. Deshalb fordert das BRK eine steuerliche Entlastung in Form einer jährlichen Ehrenamtspauschale für Einsatzkräfte, die nachweislich ehrenamtlich und aktiv in einer bayerischen Hilfsorganisation tätig sind. Die künftige Staatsregierung wird gebeten, diese steuerlichen Entlastungen durch einen Änderungsvorschlag des Steuerrechts auf Bundesebene mit Nachdruck auf den Weg zu bringen.
Hunderttausende Menschen in Bayern stärken unsere Gesellschaft durch ein Ehrenamt – auch Kinder und Jugendliche übernehmen mit Ehrenämtern Verantwortung. Allerdings wird das ehrenamtliche Engagement im Schul- und Bildungssystem nicht mit der Priorität behandelt und beworben, wie es notwendig wäre.
Wir fordern, dass das Schul- und Hochschulwesen den Zugang zu ehrenamtlichem Engagement für Kinder und junge Erwachsene einfacher ermöglicht und dadurch der ehrenamtliche Nachwuchs gefördert wird. Das Ehrenamt muss im Schulsystem verankert und auch anerkannt werden, sodass Jugendliche sich ein Ehrenamt beispielsweise für das BAföG anrechnen lassen können.
Ehrenamtliches Engagement ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dazu gehören Aktivitäten wie Mehrgenerationenhäuser, Nachbarschaftshilfen, Mütter- und Familienzentren, Beratungsstellen für pflegende Angehörige, Kleiderläden und mehr. Diese Strukturen sind im Ernstfall wichtig, um ehrenamtliche Netzwerke im komplexen Hilfeleistungssystem zu unterstützen und behördliche Strukturen zu entlasten.
Die Fördermittel für die Programme „Betreuungsnetzwerke für alle Generationen“ und „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ wurden seit 2015 nicht erhöht. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese Programme eingestellt werden müssen, da immer mehr eigene Träger die zusätzlichen Mittel nicht aufbringen können.
Es wird vorgeschlagen, längere Bewilligungszeiträume zu gewähren, um eine bessere Kontinuität und Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen und qualifizierte Fachkräfte zu halten.
Es wird erwartet, dass der Freistaat Bayern sich im Bundesrat und in anderen politischen Gremien für eine verbesserte Strukturierung der Förderlandschaft und eine langfristige Projektfinanzierung einsetzt. Dies betrifft insbesondere die „Anlaufstellen für Bildung und Bürgerschaftliches Engagement (BE)“, die Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung der Folgen der Coronapandemie helfen. Falls das Programm auf Bundesebene nicht fortgesetzt werden kann, wird vorgeschlagen, dass Bayern dieses Bundesprogramm übernimmt.Zudem wurden Fördermittel beim Programm „Betreuungsnetzwerke für alle Generationen“ seit 2015 nicht mehr erhöht und zunehmend können eigene Träger diese zusätzlichen Mittel nicht mehr aufbringen. Auch beim Programm „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ ist dies der Fall. Dadurch ist die Gefahr reell, dass Programme eingestellt werden müssen.
Als Mitglied der Freien Wohlfahrtspflege unterstützt das BRK die Ansicht, dass freiwilliges Engagement nicht dazu dienen sollte, staatliche soziale Leistungen und professionelles Handeln im Sozialbereich zu ersetzen. Stattdessen sollte es als sinnvolle Ergänzung und Verbesserung der professionellen Sozialarbeit und Pflege dienen. Der Staat sollte seine sozialen Kernaufgaben nicht aufgrund des freiwilligen Engagements vernachlässigen und privatisieren.
Wenn professionelle Beratung, Pflege und Betreuung erforderlich sind, sollten diese Aufgaben von qualifizierten Fachkräften übernommen werden.
Das BRK, als Mitglied der Freien Wohlfahrtspflege, lehnt die Vermischung von freiwilligem Engagement und Erwerbsarbeit entschieden ab. Die derzeitige Entwicklung in der Sozialgesetzgebung missbraucht zunehmend das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger.
Wir befürworten die Anerkennung nachgewiesener Freiwilligentätigkeiten als Berufsjahre und die Berücksichtigung der erworbenen Qualifikationen zur Förderung der beruflichen Entwicklung. Des Weiteren sollten diese Zeiten angemessen bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Kommt der öffentlich-rechtliche Rettungsdienst im Rahmen der regulären Vorhaltung an seine Grenzen, wird der Rettungsdienst durch ehrenamtliche Einheiten des Katastrophenschutzes unterhalb der sog. Katastrophenfall-Schwelle ergänzt. Dieser „Aufwuchs“ vorhandener rettungsdienstlicher Kapazitäten durch Einheiten des Katastrophenschutzes wird als „Aufwuchsfähigkeit“ bezeichnet und zeichnet uns als ehrenamtliche Hilfsorganisation aus. Es stellt eine unerlässliche und unverzichtbare Ergänzung des Rettungsdienstes dar, um sogenannte Einsatzspitzen abfangen zu können und die bei Großeinsätzen und -schadenslagen oft nicht ausreichenden öffentlich-rechtlichen Rettungsmittel zu ergänzen.
Dieses sogenannte „Aufwuchssystem“ muss verbindlicher Bestandteil in der Beplanung von Schutzzielen werden, zu denen die Beteiligten des Katastrophenschutzes einzubinden sind. Zudem muss eine Stärkung und Härtung der ehrenamtlichen Strukturen stattfinden, verbunden mit einer praxisnahen und umsetzbaren Anforderung an Qualifikationserfordernissen.
Bürokratische Verwaltungsaufgaben können nicht von Ehrenamtlichen in ihrer Freizeit durchgeführt werden. Es ist wichtig und notwendig, das Ehrenamt und seine Kapazitäten für das tatsächliche Engagement freizuhalten. Aufgrund der veränderten Anforderungen und des hohen Zeitaufwandes ist es daher nicht mehr zeitgemäß, diese Aufgaben auf Ehrenamtliche abzuwälzen.
Aufbau und/oder Erweiterung der Administration des Katastrophenschutzes in den Hilfsorganisationen. Ein professionelles Katastrophenschutzsystem muss professionell administriert werden. Dort, wo Aufgaben und Zuständigkeiten gebündelt werden, müssen personelle Ressourcen geschaffen werden, die die stetig steigenden Anforderungen bewältigen können.
Die ehrenamtliche Mitarbeit im Katastrophenschutz erfordert ein hohes Maß an Engagement, beginnend mit der Grundausbildung. Dies wirkt auf viele Interessierte abschreckend, da ein hoher Zeitaufwand notwendig ist, um Grundqualifikationen für mögliche Einsätze zu erlangen. Gleichzeitig haben die Hilfsorganisationen einen immensen Bedarf an Nachwuchs. Es ist daher notwendig, den Zugang zum Ehrenamt attraktiver zu gestalten und Mehrwerte für das Engagement in den Vordergrund zu stellen.
Die Attraktivität für ein ehrenamtliches Engagement im Katastrophenschutz muss erhöht werden. Es müssen sowohl kurzfristiges Engagement als auch langfristige Bindung im Fokus sein. Moderne Anreizsysteme müssen geschaffen werden, um die hohen Anforderungen an die Qualität der Leistungen des Katastrophenschutzes gewährleisten zu können. Gleichzeitig sollten der Katastrophenschutz, die Resilienz der Bevölkerung und weitere Themen rund um Katastrophenvorsorge Bestandteil des bayerischen Lehrplans werden – um Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig an diese wichtigen Themen heranzuführen.