Das BRK erbringt mit großem Engagement Hilfeleistungen zur Unterstützung von Geflüchteten. Zum einen wird es in der Erstversorgung von Ankommenden im Rahmen der Logistik, Notversorgung und Unterbringung aktiv, insbesondere aber auch in der Unterstützung der Menschen beim Ankommen in der Gesellschaft und bei der Integration.
Um Geflüchtete und Zugewanderte bei ihrer Integration in Bayern zu unterstützen, bietet das BRK vielfältige Maßnahmen und Projekte an, so z. B. die Beratung für Geflüchtete und Zugewanderte, Integrations- und Deutschkurse, Projekte zur Sprachförderung oder der Integration in den Arbeits- und Wohnungsmarkt.
Die Flüchtlings- und Integrationsberatung ist ein wichtiger Baustein bei der Integration von Geflüchteten und anderen Zuwanderungsgruppen in Bayern. Die Beratungsthemen reichen von der Alltagsbewältigung bis zur Beratung in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Arbeit und Leistungsbezug.
Angesichts der gestiegenen Anzahl an Geflüchteten in Bayern und der Überlastung der Beratungsfachkräfte ist eine Aufstockung der Beratungsstellen notwendig. Die Beratungsfachkräfte sind an der Belastungsgrenze und wir befürchten eine Abwanderung in andere Aufgabenbereiche.
Zugewanderte Familien sind mit vielen Herausforderungen in der neuen Umgebung konfrontiert: mit existenziellen Sorgen, Sprachbarrieren, unbekannten Strukturen und Erwartungen in der neuen Umgebung oder dem Wegfall von familiären Unterstützungsstrukturen.
Zur Förderung von Integration und gesellschaftlicher Teilhabe müssen u. a. folgende konkrete Maßnahmen ergriffen werden: Die Erleichterung der Teilnahme von Eltern an Sprachkursen muss durch eine niedrigschwellige Kinderbetreuung ermöglicht werden. Darüber hinaus bedarf es einer Förderung von spezifischen niedrigschwelligen, kultursensiblen, mehrsprachigen Familienhilfen und Beratungsangeboten im Rahmen des SGB VIII für zugewanderte Kinder, Jugendliche und Familien. Diese können als Brücke zum Regelangebot der Familienhilfe fungieren und den Zugang ermöglichen.
Asylbewerber*innen haben in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem. Das führt bei vielen Erkrankungen zu einer Chronifizierung und zu entsprechend hohen Kosten, sobald nach 15 Monaten der volle Zugang zum Gesundheitssystem erfolgt.
Ein sofortiger vollumfänglicher Zugang zum Gesundheitssystem mit vollem Leistungsspektrum könnte persönliches Leid und hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem vermeiden helfen. Eine elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen mit geringem Verwaltungsaufwand.
Diskriminierungsfälle nehmen bundesweit zu und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die lokalen bestehenden Antidiskriminierungsstellen in Bayern sind überlastet. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte erfahren Benachteiligungen, z. B. auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, leider sind auch Diskriminierungsfälle in Behörden kein Einzelfall.
Zur Schaffung von Unterstützungsangeboten in derartigen Fällen ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Ziel muss eine Verabschiedung eines Landes-Antidiskriminierungsgesetzes für Bayern und die Einrichtung einer Landes-Antidiskriminierungsstelle sein.