Seit Montag, 10:00 Uhr, ist der Katastrophenfall in Bayern festgestellt, dies verkündete Ministerpräsident Dr. Markus Söder in einer Pressekonferenz. Schon am 6. März 2020 etablierten die bayerischen Hilfsorganisationen in der sog. „Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz“ ihren gemeinsamen Krisenstab in den Räumen der BRK-Landesgeschäftsstelle.
Seit Samstag, 14. März 2020, 16:00, gilt im Bayerischen Roten Kreuz der Krisenfall.
„Durch den festgestellten Katastrophenfall werden Strukturen und Zuständigkeiten klarer“, so Krisenmanager und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz, Leonhard Stärk.
Die Vertreter/-innen der bayerischen Hilfsorganisationen (s. unten) trafen sich nach Feststellung des Katastrophenfalls am Montag um 11:00 in einer virtuellen Konferenz und besprachen das weitere Vorgehen. Dabei wurde beschlossen, ein
„Gemeinsames Einsatz- und Lagezentrum“ (GELZ) unter Beteiligung aller Hilfsorganisationen zu aktivieren. Zuletzt war dies während des G7-Gipfel 2015 der Fall. Dies geschieht zunächst virtuell. Dadurch können Entscheidungen, über Organisationsgrenzen hinweg, schnell und effizient getroffen werden.
Die Hilfsorganisationen bieten dem Freistaat Bayern an, einen ständigen Vertreter als „Fachberater“ in den Katastrophenschutzstab des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, zu entsenden.
Die Feststellung des landesweiten Katastrophenfalls sorgte für viele Fragen innerhalb der Hilfsorganisationen. Dafür hat das BRK kurzfristig ein FAQ eingerichtet, in dem Fragen der Einsatzkräfte beantwortet werden:
<link infopool-covid-19 faq-katastrophenfall-in-bayern>
www.brk.de/infopool-covid-19/faq-katastrophenfall-in-bayern/Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsschutz:
Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerisches Rote Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Malteser Hilfsdienst, Medizinisches Katastrophen-Hilfswerk, Technisches Hilfswerk, Johanniter-Unfall-Hilfe.