„Es ist widersprüchlich, einerseits die Test-, Masken-, Isolations- und Quarantänepflichten für den Großteil der Bevölkerung aufzuheben – andererseits in Gesundheitsberufen, in denen nach wie vor Test- und Maskenpflichten bestehen, an der Isolationspflicht festzuhalten. Das unterstreicht, dass das Coronavirus auch weiterhin eine große Gesundheitsgefahr darstellen kann“, so BRK-Landesarzt Dr. Florian Meier. „Richtig wäre, auch weiterhin in allen Bereichen eine größtmögliche Vorsicht walten zu lassen. Der Verweis auf die Eigenverantwortung scheitert immer dann, wenn durch mangelnde Eigenverantwortung des einen, die Gesundheit des anderen gefährdet werden kann.“
Die vergleichsweise milderen Verläufe der Omikron-Variante sind keine Veranlassung dazu, mit einer möglichen Infektion leichtfertig umzugehen: „Wir können mit dem Wissen von heute nicht ansatzweise abschätzen, wie sich mögliche Langzeitschäden bei vermeintlich milderen Verläufen entwickeln“, so Dr. Meier. „Insofern ist eine mit milden Symptomen überstandene Coronavirus-Infektion kein Ausschluss weiterer, etwaiger Spätfolgen.“
Daher ruft das Bayerische Rote Kreuz auch weiterhin dazu auf, immer dann wenn Abstände nicht eingehalten werden können, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen. „Die Maske ist ein bewährter Schutz vor einer Infektion“, so Dr. Florian Meier. „Auch weiterhin stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger kostenfreie Bürgertestungen zur Verfügung: Bitte nehmen Sie diese Angebote in Anspruch und begeben Sie sich in Isolation, sollte das Ergebnis positiv ausfallen!“