· Pressemitteilung

Neue Dimension der Gewalt im Rettungsdienst

Jeder Akt von körperlicher oder verbaler Gewalt gegen Angehörige unseres Rettungsdienstes und gegen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst muss verurteilt werden. Wir haben im Jahr 2015 rund 180 Fälle von Gewaltanwendung gegen Mitarbeiter des Rettungsdienstes erfasst. Die Anzahl der nicht gemeldeten Fälle ist jedoch offenbar deutlich höher. Viele Kollegen berichten, dass Auseinandersetzungen bei Hilfseinsätzen regelmäßig passieren und fast schon an der Tagesordnung sind. Gewalt im Rettungsdienst darf nicht zur Selbstverständlichkeit werden. Dies offen und klar anzusprechen, sind wir unseren über 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren über 130.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern schuldig.

 

Deshalb unsere Forderungen:

 

1. Appell an die Öffentlichkeit: Wir fordern Respekt vor den Einsatzkräften, wir fordern  Zivilcourage ein und bitten alle, die Zeugen von solchen Vorfällen werden, beherzt Partei zu ergreifen und deeskalierend zu wirken, nicht passiv herum zu stehen und nur zuzuschauen.

 

2. Wir fordern die Politik auf, sich über den Schutz unserer Einsatzkräfte durch das Strafrecht Gedanken zu machen. Nach den alarmierenden Vorfällen rund um die EZB-Einweihung in Frankfurt im Frühjahr 2015, die uns für den G7 -Gipfel in Bayern schlimmstes haben befürchten lassen, hat man sich in einigen Bundesländern Gedanken gemacht über eine Strafverschärfung für Angriffe gegen Einsatzkräfte. Die heutige Regelung in § 115 StGB ist offenbar als reine Verweisungsnorm auf den § 114 StGB nicht ausreichend. Die Diskussion über einen neuen Schutzparagrafen § 112 StGB muss wieder aufgenommen werden.

 

3. Wir selbst werden in unseren Mitarbeiterschulungen weiterhin auf Vorbereitung, Aufklärung und Deeskalation setzen. Wir wollen nicht gezwungen werden, uns mit Selbstverteidigungsmaßnahmen oder Schutzausstattungen beschäftigen zu müssen. Unsere Leute müssen ungehindert und geschützt durch die Akzeptanz der Gesellschaft und der Gesetze arbeiten können - im Dienst am verletzten und hilfsbedürftigen Menschen.