· Pressemitteilung

Patientenbeauftragter Zöller zu Gesprächen beim BRK

Neuordnung der Altenpflege ab 2014 - Neuordnung des Ausbildungsrechts in der Pflege noch in 2012?

Wolfgang Zöller, MdB, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung und Vorsitzender eines Expertengremiums zur Neuordnung der Pflege in Deutschland, war am 21.6.2012 für drei Stunden zu Gast im Beirat Soziales des Bayerischen Roten Kreuzes. Der Beirat Soziales, das sozialpolitische Beratungsgremium des BRK-Landesvorstandes, steht unter der Leitung von Herbert Wiedemann, Kreisgeschäftsführer Rottal-Inn - ihm gehören Kreisgeschäftsführer aus allen Bezirksverbänden des BRK, der BRK-Landesgeschäftsführer sowie Experten der Landesgeschäftsstelle und der Tochtergesellschaft RKS an.

 

Zöller nahm zu aktuellen politischen Diskussionen um die Pflege Stellung, insbesondere zum Entwurf der Bundesregierung für ein "Pflegeneuordnungsgesetz", das er als einen sinnvollen ersten Einstieg in die Weiterentwicklung der Altenpflege in Deutschland betrachtet. Das BRK kritisiert den Gesetzesentwurf als völlig unzureichend und fordert die längst überfällige Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und eine solide Finanzierung der Altenpflege in Deutschland. Zöller stellte in Aussicht, dass Pflegeneuordnung und Pflegebedürftigkeit noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich geregelt würden, um dann am 1.1.2014 in Kraft zu treten. "Wenn wir das nicht schaffen, kommt die Pflegeneuordnung in den nächsten fünf Jahren nicht", sagte Zöller beim BRK.

 

Noch in 2012 will Zöller das Pflegeberufsgesetz umsetzen, das zu einer Zusammenführung der Ausbildung in der Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege führen soll - das Ziel der generalistischen Pflegeausbildung sei richtig und vernünftig.

 

Die Vertreter des BRK forderten zudem eine saubere gesetzliche Neuregelung der Investitionskostenberechnung für geförderte und nicht-geförderte  Einrichtungen der Altenpflege. Nach dem einschneidenden Urteil des Bundessozialgerichtes vom September 2011 stehen die Träger der Altenhilfeeinrichtungen vor massiven Belastungen und hohen wirtschaftlichen Risiken, vor allem die Träger mit älteren Immobilien. Neubauprojekte stehen durch dieses Urteil in Frage.