Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. März 2021 wird „der Bund […] den Betrieb der Impfzentren bis mindestens zum 30. September 2021“
[1] finanzieren. Mit Ablauf dieser Frist und bei weiterhin ausbleibender Verlängerung der Finanzierung ist eine Schließung der bayerischen (und aller nationalen) Impfzentren zum 30.09.2021 eine logische Konsequenz.
Das Bayerische Rote Kreuz stellt fest: Die Impfzentren waren, bedingt durch eine nach wie vor nicht auskömmliche Verfügbarkeit von Impfstoff, bis heute nur in sehr wenigen Zeiträumen hoch ausgelastet. Die Impfzentren bewegen sich derzeit in einer durchschnittlichen Auslastung von etwa 40-45%. Mit den Impfzentren gibt es mittlerweile verlässliche Strukturen, die sowohl personell als auch infrastrukturell in der Lage sind, täglich große Mengen an Impfdosen an die Frau und an den Mann zu bringen. Es ist darüber hinaus festzustellen, dass die Impfzentren aufgrund Ihrer Zentralität und leichten Zugänglichkeit der Anlaufort für Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen sind. Besonders Bürgerinnen und Bürger aus schwierigen sozioökonomischen Bedingungen oder jene mit mangelnder hausärztlicher Versorgung sind auf dieses niedrigschwellige Angebot angewiesen.
Das Bayerische Rote Kreuz warnt ausdrücklich vor einer Schließung der Impfzentren mit Ablauf des 30. September 2021. In Bayern sind bis heute 23,9 %
[2] der Bürgerinnen und Bürger vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Es ist daher unergründbar, weshalb sich die Bundesregierung nicht auch für eine Fortsetzung der Impfzentren stark macht. Die Schließung der Impfzentren, bevor diese aufgrund des fehlenden Impfstoffes überhaupt die Gelegenheit hatten, ihre Maximalkapazitäten auszuschöpfen, ist ein Fehler.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impfzentren, die in einem befristeten arbeitsvertraglichen Verhältnis stehen, müssen zeitnah eine Perspektive erhalten. Jede und jeder dieser Mitarbeitenden muss schon sehr bald mit der Suche nach einer Folgetätigkeit beginnen um rechtzeitig zum 1. Oktober 2021 eine neue Arbeitsstätte antreten zu können. Insofern wäre bei einer nicht zeitnahen Entscheidung über eine Fortsetzung der Impfzentren, dieses Personal bereits anderweitig vertraglich gebunden und nicht mehr verfügbar für eine kurzfristige Verlängerung der Finanzierung durch den Bund.
Sollte also nach einer Schließung der Impfzentren ab dem 30. September 2021 auffallen, dass der notwendige und erwünschte Impfdurchsatz durch die Haus-, Fach- und Betriebsärztinnen und -ärzte nicht erbracht werden kann, weil viel höhere Impfstofflieferungen kommen, als wir sie bisher kennen, ist eine kurzfristige Reaktivierung der Impfzentrums-Strukturen ein Ding der Unmöglichkeit, weil jenes Personal nicht mehr verfügbar und für das BRK greifbar ist.
[1] Beschluss vom 19. März 2021, Bundeskanzleramt, Abruf am 10.06.2021,
www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879338/a07c4a8a30f1d94c490e68e5471939a3/2021-03-19-beschluss-telefonschaltkonferenz-data.pdf
[2] Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums, Abruf am 10.06.2021,
https://impfdashboard.de/