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Rotkreuz-Präsidentinnen attestieren Nachholbedarf im Katastrophen- und Zivilschutz

Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, besuchte gemeinsam mit der Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), Angelika Schorer, am Freitagvormittag die großangelegte und mehrtägige Katastrophenschutz-Übung des Bayerischen Roten Kreuzes, das „Großunfallsymposium 2023“, auf dem Standortübungsplatz Bodelsberg im schwäbischen Landkreis Oberallgäu.

Die beiden Präsidentinnen nutzten die Gelegenheit, um auf die aktuellen Herausforderungen im Katastrophenschutz hinzuweisen. Sie forderten verstärkte Maßnahmen und Investitionen, um den steigenden Bedrohungen und neuen Risiken besser gewappnet zu sein.

Gerda Hasselfeldt betonte, dass Deutschland in Bezug auf Katastrophen- und Zivilschutz Nachholbedarf habe. „Darauf haben wir in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Schon in der Flüchtlingsnothilfe 2015 fehlten Betten und Zelte, in der Pandemie waren dann Masken knapp“, so Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Zudem wies sie auf die verheerenden Auswirkungen des Sturmtiefs im Jahr 2021 hin, das mehr als 180 Menschenleben forderte und Schäden in Milliardenhöhe verursachte. Hasselfeldt betonte die Wichtigkeit des Bevölkerungsschutzes angesichts von Bedrohungen wie bewaffneten Konflikten und Cyberattacken. „Der Bevölkerungsschutz muss stärker in den Fokus gerückt werden“, so Hasselfeldt. Auch eine Vorbereitung auf Extremwetterereignisse im Zuge des Klimawandels sei dringend notwendig.

Angelika Schorer unterstrich, dass Bayern insgesamt besser im Katastrophenschutz aufgestellt sei, aber dennoch weiteren Verbesserungsbedarf habe. „Der Katastrophenschutz und unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte haben in den vergangenen drei Jahren mehrmals unter Beweis gestellt: Wir können Krise. Wir können Katastrophe. Der Staat kann sich auf ein funktionierendes Netz an ehrenamtlichen Profis verlassen“, so BRK-Präsidentin Angelika Schorer.

Schorer betonte weiter, dass sich die Welt verändert habe und neue Risiken und Schutzziele eine Anpassung erforderten: „Die veränderte Welt, einerseits mit Blick auf Bedrohungen andererseits aber auch mit Blick auf den technologischen Wandel, bringt neue Risiken und damit veränderte Schutzziele mit sich. Auf diese müssen wir uns einstellen. Das wird viel Geld kosten. Es ist aber gut angelegtes Geld. Denn eine Investition in den Katastrophenschutz ist eine Investition in unsere Sicherheitsinfrastruktur.“

Als einen elementaren und unverzichtbaren Teil des Katastrophenschutzes bezeichneten beide Präsidentinnen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Das Deutsche Rote Kreuz zählt 442.000 ehrenamtliche Mitglieder in seinen Reihen, wovon 200.000 im Bayerischen Roten Kreuz Mitglied sind. „Wir brauchen Maßnahmen, die es uns auch in Zukunft möglich machen, den Rückhalt vieler Hunderttausender Ehrenamtlicher zu wahren“, so Angelika Schorer. „Dafür braucht es beispielsweise eine vollständige und bedingungslose Helferfreistellung, auch für Übungen und Fortbildungen. Hier gibt es auch in Bayern noch Aufholbedarf. Während die Freistellung und Lohnfortzahlung im Einsatzfall eindeutig geregelt ist, vermissen wir das bei Übungen, Trainings und Fortbildungen.“

„Es kann nicht sein, dass die Freiwilligen von THW und Feuerwehr anders behandelt werden als diejenigen, die in einer Notlage zum Beispiel Betreuungs- und Sanitätsdienst leisten oder medizinische Hilfe erbringen“, sagte DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt. Dabei gehe es etwa um Fragen der Freistellung vom Arbeitsplatz, Verdienstausfallleistungen an die Arbeitgeber, einen umfassenden sozialversicherungsrechtlichen Schutz und ein Recht zur Freistellung bei Aus- und Fortbildung sowie bei Übungen und Bereitstellungen.

Die Regelungen hierzu seien bundesweit stark unterschiedlich. In Bayern beispielsweise ist die Freistellung Ehrenamtlicher im Einsatzfall eindeutig geregelt, bei Übungen oder Fortbildungen allerdings nicht. Hier erfolgt die Freistellung und Lohnfortzahlung nur bei Einsatzkräften von THW und Feuerwehr. „Wir dürfen keine Helfer zweier Klassen generieren. Jede Einsatzkraft sollte gesetzlich gleichgestellt werden“, betonte Schorer abschließend.