Die bayerischen Hilfsorganisationen wurden vom Freistaat Bayern beauftragt, innerhalb eines Tages fünf Teststationen (drei Rastanlagen, zwei Hauptbahnhöfe) in Betrieb zu nehmen.
Hierbei orientierten sich die Hilfsorganisationen strikt an den Vorgaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Gesundheitsämter vor Ort. Da das LGL sich nicht in der Lage gesehen hat, in dieser kurzen Zeit eine entsprechende Software zur Verfügung zu stellen, mussten die Reisenden händisch mit Formularen erfasst werden. Diese Formulare wurden vom LGL zur Verfügung gestellt.
Das Bayerische Rote Kreuz weist Vorwürfe oder Andeutungen zurück, die darauf schließen lassen, dass die Hilfsorganisationen eine (Teil-) Schuld an dieser Problematik haben. Zudem bedauert das BRK, dass hierdurch der äußerst kurzfristige und schweißtreibende Einsatz der Ehrenamtlichen aller bayerischen Hilfsorganisationen in ein negatives Licht gerückt wird.