· Pressemitteilung für Newssync

Warnung von psychischen Belastungen: Jugendarbeit ist sozialer Anker

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die sog. „2G-Regelung“ für die Jugendverbandsarbeit eingeführt. Das hat zur Folge, dass viele Jugendliche von den Angeboten der Jugendarbeit ausgeschlossen werden. Die Regelung ist aus Sicht des Bayerischen Roten Kreuzes und des Bayerischen Jugendrotkreuzes darüber hinaus auch deshalb problematisch, weil viele Jugendliche gar keinen Zugang zu einer Impfung haben und der Impfwille oft an der Entscheidung der Erziehungsberechtigten scheitert.

„Eine Aufhebung der 2G-Regelung und Umsetzung einer 3G-Regelung wäre ein wichtiges Signal für viele Jugendliche im Freistaat Bayern“, so BRK-Präsidentin Angelika Schorer am Freitag in München. „Jugendarbeit ist ein sozialer Anker, leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung und ist oft leider auch ein Ventil der psychischen Gesundheit junger Menschen.“

„Fehlende soziale Interaktion von Jugendlichen, vor allem auch in der Freizeit führt zu psychischen Belastungen. Die aktuelle personelle und institutionelle Notsituation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein deutlicher Beleg dafür“, so Vizepräsidentin Brigitte Meyer.

„Mit einer Anerkennung der in der Schule durchgeführten Tests als Zugangsmöglichkeit zu Angeboten der Jugendarbeit ist eine sichere Aufrechterhaltung der Jugendarbeit auch in Zeiten der Pandemie möglich“, so der Landesvorsitzende des Bayerischen Jugendrotkreuzes, Kirk Thieme. „Die soziale Teilhabe von Jugendlichen darf nicht von einem Impfstatus abhängen.“

Das Bayerische Jugendrotkreuz (JRK) ist der Kinder-, Jugend- und Nachwuchsverband des Bayerischen Roten Kreuzes und anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Über 106.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre engagieren sich ehrenamtlich in den fünf Rotkreuz-Gemeinschaften.

Anfang Januar hatten sich Präsidentin Schorer und Vizepräsidentin Meyer in einem Schreiben an die bayerische Staatsregierung gewandt und eine Möglichkeit zur Wiederaufnahme der Jugendarbeit gefordert.