· Pressemitteilung

Weltrotkreuztag am 8. Mai 2015: Humanitäre Hilfe im Zeichen des Roten Kreuzes aktueller denn je

BRK-Präsident Zellner dankt ehrenamtlichen Helfern und regt ein Bayerisches Ehrenamtsgesetz an

  

Erdbebenkatastrophe in Nepal - Flüchtlinge im Mittelmeer - Flugzeugabsturz in den französischen Alpen - Höhlenrettung in Berchtesgaden, Asylbewerber-Unterbringung in den Landkreisen oder Hochwasser an der Donau: Überall sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Roten Kreuzes im Einsatz, um Leben zu retten und menschliches Leid zu lindern.

 

"Der humanitäre Auftrag von Henri Dunant hat auch heute im 21. Jahrhundert nichts von seiner Aktualität verloren", sagt BRK-Präsident Theo Zellner anlässlich des Weltrotkreuztages am 8. Mai 2015 in Nürnberg und dankt allen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bayerischen Roten Kreuzes für ihr unermüdliches Engagement bei Ausbildung und Einsätzen im Laufe des letzten Jahres.

 

Die über 130.000 Aktiven in den BRK-Gemeinschaften Bereitschaften, Bergwacht, Wasserwacht, Jugendrotkreuz und Wohlfahrts- und Sozialarbeit haben nach BRK-internen Berechnungen seit dem letzten Weltrotkreuztag insgesamt 3,2 Millionen ehrenamtliche Ausbildungs- und Einsatzstunden geleistet, davon alleine 950.000 Einsatzstunden im Rettungsdienst. "Vor dieser überwiegend ehrenamtlichen Leistung unserer Aktiven ziehe ich den Hut", sagt der BRK-Präsident am Weltrotkreuztag.

 

"Ein herzlicher Dank des BRK geht an diesem Tag auch an die bayerischen Kommunen und Landkreise, an die Staatsregierung und an die Bundesregierung für die vielfältige Unterstützung, die wir bei der Anschaffung von Fahrzeugen und anderen Hilfsmitteln erfahren", sagt BRK-Präsident Theo Zellner. Die 73 Kreisverbände des Bayerischen Roten Kreuzes werden nicht nur lokal und regional in ihrer Arbeit gefördert, auch die Staatsregierung und Bundesregierung tragen durch die Förderprogramme Katastrophenschutz und das Sonderinvestitionsprogramm Hochwasser maßgeblich zur Handlungsfähigkeit der bayerischen Hilfsorganisationen bei, ergänzt der BRK-Präsident.

 

Mit einer gesetzlichen Absicherung des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in Bayern durch ein "Ehrenamts-Gesetz" soll nach Auffassung des Bayerischen Roten Kreuzes die hohe Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement in Bayern ergänzt werden.

 

Nach der Verankerung des Ehrenamtes in der Bayerischen Verfassung bestehe nun ein konkreter Regelungsbedarf bei der Absicherung von Einsatzrisiken und bei der  Anerkennung von Lohnersatzansprüchen für die vielen tausend ehrenamtliche Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen. "Wir haben heute einzelne, aber unterschiedliche Regelungen dazu im Rettungsdienstgesetz, im Katastrophenschutzgesetz und im Feuerwehrgesetz, die Ehrenamtsversicherung der Staatsregierung deckt nur wenige echte Risiken ab", so der BRK-Präsident. "Die Defizite sind uns schmerzhaft bewusst geworden, als unsere Ehrenamtlichen im letzten Jahr bei der Unterbringung von Asylbewerbern und bei der Versorgung der Einsatzkräfte bei der Höhlenrettung in Berchtesgaden spontan geholfen haben", ergänzt Zellner. Hier mussten dann Sonderregelungen zur Helferentschädigung geschaffen werden, so der BRK-Präsident. Nur dann, wenn ein Ehrenamtlicher neben seiner Zeit nicht auch noch Geld mitbringen muss, könne auch künftig ehrenamtliches Engagement gesichert und Nachwuchs gewonnen werden, ist das BRK überzeugt. Den Grundsatz der Ehrenamtlichkeit, also der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Arbeit des BRK, hält Präsident Theo Zellner nicht nur für zeitgemäß, er sei auch zukunftsfähig und garantiere sozialen Frieden.

 

Das BRK regt eine parteiübergreifende und breite Diskussion aller Beteiligten über eine gesetzliche Regelung der Ehrenamtsförderung an. "Dies ist gerade in unserem Freistaat mit seinen über 400.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften in Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen und Feuerwehren von besonderer Bedeutung", sagt der BRK-Präsident und beruft sich dabei auf die große Zustimmung von 90% der Bayerischen Bevölkerung zur Aufnahme der Ehrenamtsförderung in die Bayerische Verfassung.