Kinder sind unsere Zukunft, daher ist die Bereitstellung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien eine Herzensangelegenheit des BRK. Doch durch Personalgewinnungsprobleme ist es für die Träger eine Herausforderung, die Angebote weiterhin uneingeschränkt anbieten zu können. Allerdings arbeitet das BRK an innovativen Ansätzen, um das Problem in den Griff zu bekommen, um weiterhin die Betreuung der Kleinsten unserer Gesellschaft sicherstellen zu können.
Um dem gesellschaftlichen Wandel richtig zu begegnen, brauchen wir flexiblere Betreuungskonzepteyle.
Wolfgang Obermair, stv. BRK-Landesgeschäftsführer
Optiprax
Einen möglichen Weg, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, erprobt seit dem Schuljahr 2016/2017 das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit dem Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ (OptiPrax). Ziel dieser Maßnahme ist es herauszufinden, ob diese praxisnahe und besser vergütete Ausbildung attraktiver als die klassische Erzieherausbildung ist und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken könnte.
Darüber hinaus sollen auch andere Bewerbergruppen wie beispielsweise Fach-/Abiturientinnen und Fach-/Abiturienten oder Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger für die Ausbildung gewonnen werden. OptiPrax soll die bestehenden Varianten der Erzieherausbildung nicht ersetzen, sondern neben diesen weitere Varianten der Ausbildung darstellen und andere Bewerbergruppen ansprechen. Es sollen also unterschiedliche Ausbildungswege für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden. OptiPrax wird in drei verschiedenen Varianten angeboten. Allen drei Varianten ist gemein, dass die Praxis in die theoretische Ausbildung integriert ist und die Studierenden während der Ausbildung eine Vergütung bezahlt bekommen. Die Unterschiede hingegen liegen in den Zugangsbeschränkungen, die durch die bereits erworbenen Qualifikationen und Praxiserfahrungen der Interessenten reguliert werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Modellversuchs sind zugleich Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik und Auszubildende einer mit der Fachakademie kooperierenden sozialpädagogischen Einrichtung.
Bei Variante 1 lernen Bewerberinnen/Bewerber ohne mittleren Schulabschluss zunächst zwei Jahre lang an der Berufsfachschule für Kinderpflege und erwerben den Titel „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger". Bewerberinnen/Bewerber mit mittlerem Schulabschluss hingegen absolvieren im Rahmen eines Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) inklusive Ausbildungsvertrag mit einem Träger an der Fachakademie für Sozialpädagogik den einjährigen Vorkurs der „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ und erhalten das Zeugnis „als einer einschlägigen Berufsausbildung gleichwertig anerkannte Qualifizierung“. Beide Bewerberinnen/Bewerber-Gruppen studieren im Anschluss, begleitend von der vertraglich vereinbarten Tätigkeit bei einem Träger, drei Jahre lang an der Fachakademie für Sozialpädagogik und erwerben den Titel „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher".
Variante 2 richtet sich an Bewerberinnen/Bewerber mit Fach-/Abitur und Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. In einem dreijährigen Studium an der Fachakademie für Sozialpädagogik wird der Titel "Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" erworben. Mit einem Träger schließen die Bewerberinnen/Bewerber ein Vertrag ab, hierbei erfolgt eine Anrechnung auf den förderrelevanten Stellenschlüssel. Variante 3 schließlich ist für alle Quereinsteiger gedacht, also für Bewerberinnen/Bewerber mit einer fachfremden Berufsausbildung (Berufswechslerinnen/Berufswechsler) und einem Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auch hier wird nach einem dreijährigen Studium an der Fachakademie für Sozialpädagogik der Titel „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher" erworben und ein Vertrag mit einem Träger abgeschlossen.
Mit OptiPrax wurde bereits ein wichtiger Schritt getan, um die Erziehungsberufe wieder attraktiver zu gestalten.
Hermine Brenauer, BRK-Landesreferentin für Kindertageseinrichtungen
Nachbesserungsbedarf sieht das BRK in dem Punkt, dass derzeit die Finanzierung der teureren OptiPrax-Erzieherausbildung überwiegend bei den Trägern liegt. Hier sollte das Land Flagge zeigen und auch mit einer entsprechenden Refinanzierung signalisieren, dass dem Fachkräftemangel mit Entschiedenheit begegnet wird.
Durch den Modellversuch OptiPrax soll nicht die etablierte generalistische Erzieherausbildung ersetzt, sondern angesichts des Fachkräftemangels neue Adressatenkreise erschlossen werden. Das BRK begrüßt es, dass Weiterbildungsmaßnahmen zur Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften zum Beispiel „Ergänzungskräfte zu Fachkräften“, angeboten werden. Gesteuert vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales werden darüber hinaus ohne staatliche Förderung Zertifikatskurse zur Gewinnung von pädagogischen Fachkräften von bewährten Weiterbildungsträgern durchgeführt. Zielgruppen sind Grundschullehrkräfte, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, berufsfeldnahe Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägigem akademischen Abschluss. Alle diese Maßnahmen sollen dazu dienen, dass es einen umfassenden und durchlässigen Zugang zum Beruf des Erziehers/der Erzieherin gibt, wobei immer die Qualität der jeweiligen Aus- bzw. Fort- und Weiterbildung im Mittelpunkt stehen muss.
Elternbeitragszuschuss
Finanzielle Entlastung für die Kinderbetreuungskosten gibt es bereits für die Eltern. Mit der Ausweitung des bereits bestehenden Beitragszuschusses im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung auf die gesamte Kindergartenzeit wurde die im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern festgehaltene Vereinbarung vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Ende 2018 beschlossen. Rückwirkend zum 1. April 2019 erhalten ab der Bekanntmachung des Haushaltsplans 2019/2020 alle Eltern einen Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind. Die Mehrkosten dieser finanziellen Entlastung der Eltern betragen im Jahr 2019 bei Auszahlung ab dem 1. April 2019 ca. 210 Millionen Euro, im Jahr 2020 rund 290 Millionen Euro. Das BRK weist darauf hin, dass die Elternbeitragsentlastung keinesfalls zulasten der Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen gehen darf.
Bei der auch vom BRK geforderten Qualitätsentwicklung ist es besonders wichtig, die Leitungsstärkung voranzutreiben um dem Fachkräftemangel durch verbesserte Rahmenbedingungen entgegenzuwirken.