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Mit der Feststellung des Katastrophenfalls am 16. März 2020 durch Ministerpräsident Markus Söder haben weitreichende gesetzliche Regelungen des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) Anwendung gefunden. Hierdurch wurden unter anderem Fragen der Alarmierung, der Refinanzierung der Einsatzkosten und der Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte geregelt.
Aufgrund der begrenzten Haltbarkeiten von Blutpräparaten, sowie der Alternativlosigkeit zu gespendetem Blut ist und bleibt ein kontinuierliches, weltweites Engagement der Menschen für die Blutspende unabdingbar. Am Weltblutspendertag (Sonntag, 14. Juni 2020) erinnert das Bayerische Rote Kreuz an die Wichtigkeit der Blutspende.
Um sich über die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zu informieren und den vielen Ehren- und Hauptamtlichen des BRK zu danken, besuchte der Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, die Landesgeschäftsstelle des BRK.
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Gerda Hasselfeldt, und der Generalarzt der Bundeswehr, Dr. Bruno Most, besuchten im Beisein von BRK-Präsident Theo Zellner und Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk den BRK-Kreisverband in Tirschenreuth.
Ehrenamtlicher Retter zu sein, das ist gerade in Corona-Zeiten keine leichte Aufgabe. Vor allem die Bergwacht und Wasserrettung stehen in Bayern vor großen Herausforderungen.
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gestern in Berlin angekündigte Verordnung zur lückenlosen Durchführung von Reihentests für Bewohner und Mitarbeiter von Altenpflegeeinrichtungen und deren Finanzierung durch die Krankenkassen wird vom BRK als lange überfällige Maßnahme bewertet und ausdrücklich begrüßt.
Mit großem Unverständnis reagiert das BRK auf die Forderung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, Pflegekräfte in Kurzarbeit schicken zu müssen, bevor Leistungen des Schutzschirmes abgerufen werden können.
Der diesjährige Weltrotkreuztag zeigt, wie wichtig ein funktionierendes und weltumspannendes Netzwerk des Roten Kreuzes ist.
Das Bayerische Rote Kreuz als Betreiber von 130 stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat begrüßt die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen des Besuchsverbotes in Alten- und Pflegeeinrichtungen, um der zunehmenden sozialen Vereinsamung der Bewohnerinnen und Bewohner entgegenwirken zu können, vor allem mit den damit verbundenen enormen Gefahren für Demenzkranke und Bewohner mit kognitiven Einschränkungen.
Am 28.04.2020 hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen gemeinsamen Rahmen der Länder für einen stufenweisen Prozess zur Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote von der Notbetreuung hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie beschlossen.
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