Nahezu jeder Kreisverband im BRK betreibt eine
Kleiderkammer, in der sich jeder Bedürftige für den persönlichen Bedarf kostenlos mit Textilien versorgen kann. Die meisten Bedürftigen wollen heute jedoch nicht mehr als Bittsteller kommen, sondern würden viel lieber das Gefühl haben, ihre Kleider gekauft zu haben.
Aus diesem Grund entstehen auch im BRK immer mehr
Kleiderläden, in denen sich grundsätzlich jeder für wenig Geld einkleiden kann. Die Konzepte für diese Läden sind unterschiedlich. Die meisten Kreisverbände versuchen ganz bewusst alle Bevölkerungsschichten anzusprechen, damit für den Hilfsbedürftigen eine gewisse Anonymität gewährleistet ist. Die Notwendigkeit der Läden erkennt man an den
ca. 850.000 Kundenkontakten bayernweit im Jahr. mehr:
www.kleiderlaeden.brk.de Aus den in unseren Kreisverbänden gesammelten Kleidern wird zudem ein
Katastrophenschutzlager bevorratet, um bei Bedarf nationale oder internationale Hilfe leisten zu können. Wir erwähnen hier ausdrücklich, dass aus diesem Katastrophenschutzlager zuletzt im Jahre 1998 gebrauchte Textilien in ein Katastrophengebiet geliefert wurden. Es ist heute meist effizienter, in der Nähe eines Katastrophengebietes die notwendigen Gebrauchsgüter zu kaufen und in das betroffene Gebiet zu bringen. Deshalb haben wir diese Katastrophenbevorratung in den letzten Jahren deutlich reduziert, halten jedoch einen Mindestbestand vor, um jederzeit reagieren zu können.
Dass dies so gut ist, wurde im Jahr 2015 durch den Flüchtlingsstrom bestätigt. Einzelne BRK Kreisverbände wurden mit Ware aus dem Katastrophenschutzlager unterstützt. Dem Großteil der ca. 360.000 versorgten Flüchtlinge konnte jedoch durch Spendenaktionen vor Ort mit ca. 550 t Kleidung durch unsere BRK-Helfer geholfen werden. Üblicherweise wird aber der Mindestbestand ständig ausgetauscht. Aus dem Verkauf dieser zur Katastrophenhilfe bevorrateten gebrauchten Textilien finanzieren wir soziale Projekte im Inland und Hilfsprojekte des BRK im Ausland.
Was gehört in den Kleidercontainer?
Bitte nutzen Sie die Container nur zur Abgabe von Textilien. Andere Sachen wie z.B. Matratzen oder Schneidereiabfälle haben in den Containern nichts zu suchen.
Wir stellen fest, dass immer mehr Menschen entweder aus Unwissenheit oder aus falsch verstandenen Umweltschutzgründen die Kleider lose in die Container werfen. Unsere Container sind zwar wasser- aber nicht feuchtigkeitsdicht. Das Entleeren der Container erfolgt noch händisch, was bedeutet, sollte es beim Entleeren regnen, werden die Kleidungsstücke nass und damit unbrauchbar. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Kleider in Säcke oder Tüten verpackt sind.
Hier noch ein Hinweis: Wir sehen, dass immer öfter die "Gelben Säcke" genutzt werden um Kleider zu verpacken. Abgesehen davon, dass es sich hier um eine Zweckentfremdung handelt, ist viel wichtiger, dass sich diese Säcke nicht für die Kleidersammlung eignen. Bereits beim Einwurf in den Kleidercontainer reißen diese Säcke und die Kleider sind wieder lose im Container. Handelsübliche Müllsäcke eignen sich hier deutlich besser. Sie können sich auch gern bei Ihrem örtliche Kreisverband spezielle Säcke in haushaltsüblicher Menge holen.
Weiterhin werfen viele Leute Sachen in die Container, die wirklich nicht hineingehören. Deshalb hier nochmal eine Aufstellung, was in die Container gehört und was nicht:
Hiermit helfen Sie! - Bekleidung (sauber und tragbar)
- Haus- und Heimtextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Badtextilien, Bettdecken aus Federn)
- Schuhe (tragbar, paarweise gebündelt)
- Taschen (funktionstüchtig) Handtaschen, Schultaschen, Sporttaschen, Rucksäcke
Das gehört nicht in den Container:- Verschmutzte, kaputte oder nasse Bekleidung
- Textilreste, Schneidereiabfälle
- Bettdecken, die nicht aus Federn sondern aus Hohlfasern (Polyester) sind
- Teppiche, Teppichboden
- Matratzen
- Defekte Taschen
- Abfälle
- Elektrogeräte, Töpfe usw.
Wir betonen und verschweigen es nicht: Nicht alle abgegebenen Textilien werden in den Kleiderkammern und -läden benötigt. Wir sortieren erst einmal aus einer großen Menge Kleider den Teil aus, den wir für oben genannten Zweck benötigen. Der verbleibenden Rest (der mengenmäßig der Großteil ist) wird verkauft, um mit dem Verkaufserlös die entstandenen Sammelkosten sowie evtl. Miet- und Energiekosten für die Läden zu decken. Bleiben dann noch Gelder übrig, werden diese zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben bei Ihnen vor Ort verwendet.