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Die BRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten Schuldner und helfen ihnen, einen Weg aus den Schulden zu erarbeiten.
Was leistet die Beratung?
Die Beratungsstellen besprechen gemeinsam mit dem Schuldner Lösungsmöglichkeiten
analysieren gemeinsam die finanzielle Situation
besprechen mögliche Einsparmöglichkeiten und Verhaltsänderungen
stellen einen Haushaltsplan zur sinnvollen Einteilung des zur Verfügung stehenden Haushaltsgeldes auf
besprechen einen möglichen Schutz bei Lohn- und Kontopfändungen oder vor drohenden Zwangsvollstreckungen
vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und vereinbaren realistische Ratenzahlungen
beraten über Schuldenschutzverfahren und über die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Regel kostenlos. Die Schuldnerberatungsstellen vor Ort dürfen nur die im Landkreis/Stadt wohnenden Schuldner beraten.
Vorherige Anmeldung und Terminabsprachen sind in der Regel notwendig. Die Beratung ist von einer freiwilligen Entscheidung der Ratsuchenden geprägt.
Die BRK-Schuldnerberatung leistet uneigennützig Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Für das Bayerische Rote Kreuz steht der Mensch im Mittelpunkt der Arbeit. Gemäß dem Grundsatz der Menschlichkeit ist der Umgang mit den Ratsuchenden geprägt von Wertschätzung und Respekt.
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Das BRK bietet wohnungslosen Menschen niedrigschwellige Angebote an, wie Notunterkünfte, Beratungsstellen, Wohnheime, medizinische Hilfe und Wärmestuben.
Das BRK bietet wohnungslosen Menschen niedrigschwellige Angebote an, wie Notunterkünfte, Beratungsstellen, Wohnheime, medizinische Hilfe und Wärmestuben.