Integrierte Leitstellen

Auf Grundlage des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 wurden in ganz Bayern flächendeckend Integrierte Leitstellen errichtet.

Integrierte Leitstellen nehmen alle Notrufe der Notrufnummer 112 aus ihrem Schutzbereich entgegen, alarmieren die benötigten Einsatzkräfte, begleiten die Einsätze und unterstützen die Einsatzleitung. Im Rettungsdienst und Krankentransport, in der Wasser- und Bergrettung übernehmen die Integrierten Leitstellen die Disposition sowie Einsatzführung.

Für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes tragen seither die Kreisverwaltungsbehörden die Planungs- und die Kommunen die Durchführungsverantwortung. Für diesen Bereich wird die Integrierte Leitstelle in der Alarmierung sowie Einsatzbegleitung tätig. 

Für Sie da.

Der Schutzbereich einer Integrierten Leitstelle besteht in der Regel aus mehreren Gebietskörperschaften (Landkreise oder kreisfreie Städte). Jede Gebietskörperschaft in Bayern ist einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zugeordnet.   Das Bayerische Rote Kreuz wurde von acht der 26 ZRF in Bayern mit dem Betrieb der Integrierten Leitstelle beauftragt.

Wir – die Mitarbeiter Integrierter Leitstellen des BRK.

WIR begleiten den Anrufer von Gesprächsbeginn an mit optimalem Service.
WIR koordinieren und begleiten auch in Extremsituationen schnell und professionell.
WIR haben einen sehr hohen Qualitätsanspruch in der bayernweiten Disposition von Einsatzmitteln.  

24 Stunden rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

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